Schulung

Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nach BGR 500, Kapitel 2.35

Die Betreiber von Kälteanlagen/Kaltwassersätzen sind gesetzlich verpflichtet, Ihre mit und an Kälteanlagen beschäftigten Mitarbeiter mindestens einmal jährlich entsprechend der BGR 500 2.35 unterweisen zu lassen. Diese notwendige Schulung Ihrer Mitarbeiter führen wir gerne bei Ihnen oder bei uns im Hause durch. Für den Nachweis erhalten Ihre Kollegen eine Teilnahmebestätigung

Des Weiteren führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Ihrer Anlagen und Geräte durch.

Weitere Themen sind:

  • Status-Check: Stichwort Energieeffizienzpotential
  • Beurteilung Ihre Anlagen
  • Fachliche Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Kältetechnik

Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu Angebote.